Notwendiger Inhalt der Zeugnisse von Tageszeitungsredakteuren

Nach § 109 Abs. 2 GewO muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein (Grundsatz der Zeugnisklarheit). Deshalb darf das Zeugnis keine Formulierungen enthalten, die eine andere als die aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer treffen. Weiterhin muss das erteilte Zeugnis Leistung und Sozialverhalten des Arbeitnehmers bei wohlwollender Beurteilung zutreffend wiedergeben (Grundsatz der Zeugniswahrheit). Der weitere notwendige Zeugnisinhalt bestimmt sich nach dem Zeugnisbrauch. Dieser kann nach Branchen und Berufsgruppen unterschiedlich sein. Lässt ein erteiltes Zeugnis hiernach übliche Formulierungen ohne sachliche Rechtfertigung aus, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ergänzung. Die Auslassung eines bestimmten Inhalts, der von einem einstellenden Arbeitgeber in einem Zeugnis erwartet wird, kann ein unzulässiges Geheimzeichen sein.

Schnee auf der Straße, aber kein Geld im Portmonaie?

Welche Folgen hat es, wenn Arbeitnehmer bei Glatteis und Stau, nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen?

 

Sie kennen das sicherlich. Der Zug kommt erst gar nicht oder fährt durch den Bahnhof, ohne anzuhalten. Der Schnee liegt nur wenige Zentimeter hoch, die Straßen stellen eine rutschige Eispartie dar. Und Sie werden zu einer Besprechung um 8.00 Uhr erwartet.

 

Vollkommen richtig schlussfolgern Sie, dass Sie heute nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen können.

Aber dann sind Sie doch da. Zwar mit Verspätung. Das Meeting mit 2 Stunden Dauer ist vorbei. Aber Sie sind sichtbar für alle da.

 

Ihr Chef knurrt sie von der Seite an, dass das nicht nochmal vorkommen sollte. Und Sie die Stunden gefälligst nacharbeiten müssen.

 

Stimmt das? Oder einfach nur eine unwichtige Selbstüberschätzung vom Vorgesetzten?


Leistungskiller Mobbing – oder sagen Sie Ihrem Chef die Meinung, ohne krank zu werden!

Mobbing und Burn-out verursachen laut Medienberichten einen Schaden von über 6 Mrd. Euro im Jahr, bundesweit sind Millionen Menschen von Burn-out und Mobbing betroffen. In der Firmenhierarchie ist keine Person vor Anfeindungen sicher. Es kommt zu Krankheiten und letztlich zu einem Arbeitsplatzverlust. Der vorliegende Artikel beleuchtet die strukturellen Aspekte  bei Mobbing und skizziert die rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten.

Mobbing kommt aus dem Englisch „to mob“, was soviel bedeutet, wie angreifen, über jemanden herfallen. Hintergrund ist eine Beobachtung aus dem Tierreich. Versucht ein Tier in ein neues Terrain vorzudringen, wird der vermeintliche Angreifer von den bisherigen Revierinhabern angegriffen, um von seinem Vorhaben abzulassen. Der Kampf um knappe Ressourcen wie Platz, Nahrung und Fortpflanzung ist dabei die Triebfeder.